„(…) Die Diskussion um öffentliche Räume ist seit je her geprägt von Nutzungskonflikten. Im Mittelalter galt die Wegweisung aus dem Stadtstaat als gängige Strafe (…) Diese Methode erlebt in der Schweiz seit 1997 ein Revival. Damals wurde mit der Einführung der Lex Wasserfallen in Bern zum ersten Mal ein sogenannter Wegweisungsartikel in ein kantonales Polizeigesetz geschrieben. Dieser erlaubt es der Polizei, eine Person mit einem Rayonverbot zu belegen, wenn „der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören”. Der damalige Polizeidirektor Kurt Wasserfallen wollte mit dem neuen Polizeigesetz eine Möglichkeit schaffen, die offene Drogenszene rund um den Bahnhof zu bekämpfen.
Doch früh war auch klar, dass die offene Formulierung des Artikels dafür verwendet werden kann, alle unliebsamen Personen und Ansammlungen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. (…) Der Hintergedanke: Menschenansammlungen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen, schaden dem Stadtbild. (…).“
Auszug aus dem Artikel „Leben in der Filterblase“ von Simone Muster, Magazin Surprise 409/17 zu welchem die vorliegende Bildreihe entstand.